Der LandessprecherInnenrat (LSpR) ist der Landesvorstand der Linksjugend ['solid] Sachsen-Anhalt. Er wurde zuletzt zur Landesmitgliederversammlung in Magdeburg am 19.11.2011 gewählt und besteht seitdem aus Anne Geschonneck, Eva Tichatschke, Stefanie Schulz, André Röthel, Philipp Sejk und Tobias Koralus

Auszug aus der Satzung

§ 9: LandessprecherInnenrat
(1) Der LandessprecherInnenrat ist der Vorstand im Sinne des §26 BGB.

(2) Der LandessprecherInnenrat besteht aus

-           zwei gleichberechtigten, nach Geschlecht quotierten, Landessprechern,

-           dem/der in Einzelwahl zu wählenden KassiererIn sowie

-           den stellvertretenden LandessprecherInnen.

Die beiden LandessprecherInnen oder ein/e Landessprecher/in und der/die Kassierer/in sind gemeinsam für den LandessprecherInnenrat geschäftsfähig.

Über die Größe des LandessprecherInnenrates entscheidet die Landesversammlung oder, sofern eine Landesdelegiertenkonferenz stattfindet, die Landesdelegiertenkonferenz.
(3) Der LandessprecherInnenrat vertritt den Jugendverband nach außen und gegenüber der Partei DIE LINKE. Dabei ist er an die Beschlüsse der Landesversammlung oder, sofern eine Landesdelegiertenkonferenz stattfindet, an die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz, gebunden und ihr rechenschaftspflichtig. Der LandessprecherInnenrat ist insbesondere verantwortlich für

a) die Koordinierung der Gliederungen und Arbeitskreise des Jugendverbandes,

b) die landesweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

c) die Finanzgeschäftsführung, insbesondere den Entwurf des Haushalts

d) die organisatorische Durchführung sowie die Vor- und Nachbereitung der Versammlungen der Organe des Jugendverbandes

e) die Kampagnenarbeit des Verbandes auf Grundlage der Beschlüsse des Jugendverbandes

(4) Der/die KassiererIn ist für die Finanzplanung des Verbandes verantwortlich. Bei finanzrelevanten Beschlüssen hat er/sie das Recht, einmalig ein aufschiebendes Veto einzulegen. Der Beschluss gilt dann als nicht gefasst und muss bei der folgenden Sitzung des LandessprecherInnenrates neu behandelt werden.
(5) Der LandessprecherInnenrat wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Abwahl von Mitgliedern des LandessprecherInnenrates erfordert die absolute Mehrheit der Mitglieder bzw. Delegierten.
(6) Der LandessprecherInnenrat ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind, und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
(7) Der LandessprecherInnenrat tagt mindestens alle 2 Monate. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Der LandessprecherInnenrat vertritt den Jugendverband nach außen und gegenüber der Partei DIE LINKE.

Der LandessprecherInnenrat ist insbesondere verantwortlich für die Koordinierung der Gliederungen und Arbeitskreise des Jugendverbandes, die landesweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Finanzgeschäftsführung und die Kampagnenarbeit des Verbandes.

Der LandessprecherInnerat wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.